Modellprojekt Naturschutzstationen mit Landesschwerpunkt im Landkreis Görlitz
Bekanntmachung Modell Naturschutzprojekt
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte für den Landkreis Görlitz
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Görlitz hat gemäß § 11 der Sächsischen Gutachterausschussverordnung (SächsGAVO) vom 15. November 2011, die zuletzt durch die Verordnung vom 25. März 2021 (SächsGVBl. S. 426) geändert worden ist, in der Fassung gültig ab dem 01. Januar 2022, die Bodenrichtwerte 2024 zum Stand 01. Januar 2024, am 07./26. Februar 2024 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.
Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
Die Bodenrichtwerte sind gemäß § 11 Abs. 2 SächsGAVO ab dem 01. April 2024 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in 02708 Löbau, Georgewitzer Straße 42, Zimmer 313 B verfügbar und können zu den öffentlichen Sprechzeiten
Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
durch jedermann kostenfrei eingesehen werden.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind ab dem 01. April 2024 öffentlich und können in vereinfachter Form (Euro-Wert mit Nutzungsart) im Geoportal des Landkreises Görlitz kostenfrei abgerufen werden.
Pohl
Leiter der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses
Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot des Landkreises Görlitz
Seit dem 01.07.2022 gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Wasserentnahmeverbot mit Pumpvorrichtungen für den eigenen Bedarf aus den umliegenden Bächen.
Ausschlagend für die Gemeinde Kottmar ist dabei der Pegelstand des Löbauer Wassers in Großschweidnitz mit 9 cm. Wird dieser Grenzwasserstand unterschritten, ist eine Entnahme mittels Pumpen nicht mehr erlaubt.
Den aktuellen Pegelstand können Sie unter Telefon 0351/79994716 erfahren.
Ausschlagend für die Gemeinde Kottmar ist dabei der Pegelstand des Löbauer Wassers in Großschweidnitz mit 9 cm. Wird dieser Grenzwasserstand unterschritten, ist eine Entnahme mittels Pumpen nicht mehr erlaubt.
Den aktuellen Pegelstand können Sie unter Telefon 0351/79994716 erfahren.
Wasserentnahmeverbot des Landkreises Görlitz